Für BAföG-Bescheinigungen ist jetzt Professor Räcke zuständig.


Im Regelfall können Sie Ihren Leistungsnachweis aus TUMonline direkt beim BAföG-Amt einreichen. Sie brauchen nur in Sonderfällen in meine Sprechstunde zu kommen. Die genauen Regelungen finden Sie hier.

Falls Sie trotzdem ein Formblatt ausfüllen lassen müssen, schicken Sie bitte Ihre Dokumente (Formular und Leistungsnachweis) per eMail in PDF-Form an Frau Piller

Informationsmaterial und Formulare zur Beantragung von BaföG bekommen Sie am Infopoint der Fakultät.

Corona:

Wenn Sie die für das Formblatt 5 notwendigen ECTS nicht vorweisen können, dann müssen wir das Dokument dementsprechend negativ bescheiden. Sie müssen dann lediglich bei der Übermittlung an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in beim Bafög-Amt einen Satz ergänzen wie „Corona-bedingt konnten die notwendigen Leistungen nicht in vollem Umfang erbracht werden“. Sie erhalten dann eine Verlängerung um die Anzahl der Corona-Semester, in denen Sie immatrikuliert waren.